Motorrad - Allgemeine Infos

Lernfahrausweis:

  • Der Lernfahrausweis ist in Liechtenstein und in der Schweiz gültig.
  • Der Motorradgrundkurs ist innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises zu absolvieren. Anschliessend wird er um weitere 12 Monate verlängert
  • Die Kursbestätigung ist so lange wie der Lernfahrausweis gültig.
  • Nach Ablauf des 1. Lernfahrausweises kann ein 2. Lernfahrausweis beantragt werden, welcher wieder 4 Monate + 12 Monate gültig ist.
  • Nach Ablauf des 2. Lernfahrausweises erhält man 2 Jahre keinen Lernfahrausweis mehr.

Lernfahrten:

  • Die Lernfahrten dürfen alleine durchgeführt werden.
  • Wird eine Lernfahrt mit einer Begleitperson durchgeführt, so muss diese den entsprechenden Führerausweis besitzen.
  • Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind. 

Prüfungsfahrzeug:

  • Wird in Liechtenstein, die praktische Führerprüfung der Kategorie A1, A2, A oder B, ohne Kupplung oder bei Motorrädern ohne Schalthebel abgelegt, so dürfen nur solche Fahrzeuge gelenkt werden.

  • A1 (ab 16 Jahren): ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 115 cm 3 , einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,1 kW/kg, bei elektrischem Antrieb mindestens 0,08 kW/kg, sowie zwei Sitzplätzen.

  • A2 (ab 18 Jahren) : ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 245 cm 3 , einer Motorleistung von mindestens 20 kW, jedoch höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind, bei elektrischem Antrieb mindestens 0,15 kW/kg, sowie zwei Sitzplätzen.

  • A (ab 20 Jahren) : ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 595 cm3, einer Motorleistung von mindestens 50 kW, bei elektrischem Antrieb einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mindestens 0,25 kW/kg, einem Leergewicht von mindestens 175 k g und zwei Sitzplätzen.

  • Das Prüfungsfahrzeug Kategorie A unbeschränkt: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 595 cm3, einer Motorleistung von mindestens 50 kW und zwei Sitzplätzen.
  • Die praktischen Führerprüfungen für die Kat. A1 / A werden zwischen dem 1. März und 31. Oktober angeboten (sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen).

Motorradgrundkurs Informationen

  • Die Kurse werden in Gruppen bis zu 5 Personen absolviert.
  • Die Dauer der Kurse beträgt je 4 Stunden, inkl. Pause und findet bei jeder Witterung statt.
  • Der Kurs kann auch in Privatstunden absolviert werden.
  • Es muss motorradspezifische Kleidung getragen werden. So ist es beispielsweise auch für Rollerfahrer Pflicht, Motorradhandschuhe zu tragen.
  • Das Motorrad muss vor dem Kurs auf die Betreibssicherheit geprüft werden. Am besten lässt ihr frühzeitig von eurem Mechaniker kurz ein Blick drauf werfen, dass evlt. Mängel rechtzeitig behoben werden können.

 

Motorradgrundkurs

 

1. Kursteil

  • Begrüssung
  • Einfahren
  • Schutzbekleidung
  • Betriebssicherheit
  • Handling-Parcours:
    • Spurgasse
    • Klettern
    • Achter fahren
    • Slalom
    • Notbremsung


2. Kursteil

Fahren mit Sozius


Fahren im Innerortsbereich:

  • Abbiegen
  • Berganfahren
  • Fahrbahnbenützung
  • Beobachtung
  • Zeichengabe
  • Blicktechnik
  • Einspuren
  • angepasste Geschwindigkeiten
  • Vortritt
  • Sichtpunkt
  • Abstände
  • Gefahrenverhalten
  • Partnerschaftliches Verhalten


3. Kursteil

Bremsen aus höheren Geschwindigkeiten
Ausweichen
Fahren mit Sozius
Kurven fahren:

  • Blicktechnik
  • Kurvenlinie
  • Geschwindigkeit
  • Gangwahl
  • Strassenverhältnisse

Überland fahren

Gruppenfahren

 

Handling-Parcours Training


Um Sicherheit im Handling-Parcours zu erlangen, biete ich dir das Parcours Training beim Parkplatz Rheinstadion in Vaduz an, wo du in einer Gruppe die Parcoursteile, zB enge Acht, enger Slalom, Spurgasse, Bremsen, etc. üben kannst.