Anhänger

Anhaenger 33693

Möchtest du mit dem Wohnwagen in die Ferien, mit deinem Pferd an ein Turnier, oder benötigst du bei deiner Arbeit bsp. Bau-oder Forstgewerbe einen Anhänger? Dann aufgepasst!
Falls du mit deiner Fahrzeugkombination in die Kategorie BE kommst musst du eine Anhängerprüfung ablegen.

Wer ist davon befreit? Wer das Gesuch für Kat. B vor dem 01.04.2003 beantragt hat, erhielt automatisch die Anhängerkategorie BE.

Dies bedeutet, dass Fahrzeugführer welche nach dem 01.04.2003 das Gesuch für ihre Autoprüfung einreichten und keine Anhängerprüfung abgelegt haben, berechtigt sind, eine Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg zu führen, sofern das Gesamtzuggewicht 3500kg und das Gesamtgewicht des Anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

In EU-Länder dürfen nur Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht ohne BE-Ausweis gezogen werden.

 

Beispiel:

A = Leergewicht Zugfahrzeug
B =
Gesamtgewicht Anhänger
C =
Gesamtzuggewicht Anhänger + Zugfahrzeug
D =
Prüfung erforderlich Ja / Nein

A

B

C D
3500 kg 750 kg 4250 kg Nein
*1700 kg 1700 kg 3400 kg Nein
1500 kg 1750 kg 3250 kg Ja
2000 kg 1750 kg 3750 kg Ja

 

* Achtung: Bei allen Beispielen geht man vom Leergewicht des Zugfahrzeuges aus. Ist das Zugfahrzeug beladen, steigt das Gesamtzuggewicht an. Das Gesamtgewicht vom Anhänger mit dem Zugfahrzeug zusammen dürfen 3500 kg nicht übersteigen. Andernfalls ist die Kategorie BE notwendig. Ausnahme ist ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750 kg, diesen darfst du auch anhängen wenn das Zugfahrzeug alleine ein Gesamtgewicht von 3500 kg aufweist.

Wenn du beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis für Anhänger (Kat. BE) erhälst, darfst du 2 Jahre auch ohne Begleitung alle Anhänger welche der Kat. BE entsprechen in der Schweiz und im Liechtenstein ziehen.