Auto - Allgemeine Infos
Lernfahrten:
- Der Lernfahrausweis ist in Liechtenstein und in der Schweiz gültig.
- Die Lernfahrten dürfen nur in Begleitung durchgeführt werden.
- Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins
der Kategorie B sein. - Autobahnfahrten dürfen erst ab erreichen der Prüfungsreife durchgeführt werden.
Fahrzeuganforderungen für Lernfahrten:
- Die Feststellbremse (Handbremse) muss für die Begleitperson gut erreichbar sein.