Allgemeine Geschäftsbedingungen von Peter`s Fahrschule Anstalt
Allgemeines
Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, erteilt.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehrs entspricht.
Ausbildungsentgelt
Das im Ausbildungsvertrag zu vereinbarende Entgelt hat den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegeben Preisen zu entsprechen. Werden diese geändert, so bleiben Preisänderungen für Leistungen vorbehalten. Die Kosten für die Fahrstunde von 50 Minuten Dauer beinhalten die Umtriebe für das Lernfahrzeug sowie den praktischen Fahrunterricht.
Kurse / Abmeldung
Die Kurskosten werden im Voraus mittels Bank- oder Postüberweisung bezahlt. Sind die Kurskosten bis zu Beginn des Kurses nicht beglichen, so wird eine Rechnung gegen eine Gehbühr von 10Chf ausgestellt. Die Kursbestätigung wird erst nach Erhalt der Zahlung ausgestellt. Wenn die Abmeldung weniger als 2 Tage vor dem Kurs erfolgt, werden 100% der Kurskosten verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall wird nach Vorzeigen des Arztzeugnisses das Geld zurück erstattet.
Kündigung der Ausbildung
Verstösst der Fahrschüler wiederholt grob gegen die Anordnungen des Fahrlehrers, kann dieser die Ausbildung abbrechen.
Versäumnisse
Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Fahrstunden pünktlich beginnen. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verschuldet, oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten, so geht die Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die Fahrschule kann in diesem Fall das Entgelt für die ausgefallene Fahrstunde verlangen. Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrnehmen, so ist die Fahrschule hiervon unverzüglich zu unterrichten, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage ist die Lektion zu bezahlen.
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler darf am Unterricht nicht teilnehmen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, wird der praktische Unterricht nicht durchgeführt. Der Fahrschüler hat in diesen Fällen das volle Entgelt zu bezahlen.
Abschluss der Ausbildung
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur Führerprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Sie ist für beide Teile verbindlich. Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin (z.B. infolge von Krankheit) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Fahr- und Betriebsordnung
Aus Sicherheitsgründen ist dem Fahrschüler während der praktischen Ausbildung das Rauchen untersagt. Lernfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben. Verliert der Fahrschüler als Motorradfahrer die Verbindung zum Fahrlehrer, so muss er sogleich anhalten, den Motor abstellen und auf die Rückkehr des Fahrlehrers warten. Erforderlichenfalls hat er diesen zu verständigen.